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AGBs
1. Gegenstand des Vertrages
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Filmen als Mission (Nils Schröder), nachfolgend „Filmproduktion“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
(2) Die Filmproduktion erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Beratung, Planung, Produktion, Nachproduktion, Marketing, Vertrieb und Organisation. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Projektverträgen (Angeboten), deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen der Filmproduktion.
2. Vertragsbestandteile und Änderung des Vertrags
(1) Jede Änderung und/ oder Ergänzung des Vertrages und/ oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
(2) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Filmproduktion, die Dreharbeiten bzw. das Projekt, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
3. Vergütung
(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
(2) Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Filmproduktion alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Filmproduktion von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
(4) Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
(5) Aufgrund der Zugehörigkeit der Künstlersozialkasse (KSK), sind mögliche nachzuzahlende Gelder, in Höhe von 5% des Gesamtprojektes abzuführen.
4. Schutz von geistigem Eigentum
(1) Kommt es bereits vor dem Abschluss eines Vertrags zur Anlieferung von Ideen und Konzepten durch die Filmproduktion an den Kunden (auch mündlich im Rahmen eines Pitches), erkennt der Kunde an das es sich hier um eine Vorleistung handelt, die Kosten verursacht und dem deutschen Urheberrecht unterliegen.
(2) Die Nutzung und Bearbeitung eines von der Filmproduktion entwickelten Konzepts ist nicht zulässig, außer dies ist explizit so vereinbart worden.
5. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird der Filmproduktion im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Durchführung des Projektes benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
(2) Der Kunde wird im Zusammenhang mit diesem Projekt Auftragsvergaben an andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit der Filmproduktion erteilen.
(3) Vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen, die zur Durchführung der Filmherstellung benötigt werden (z.B. Grafiken, Logos, Textinhalte) sind vom Kunden auf Rechte bestehende Rechte Dritter zu überprüfen. Die Filmproduktion haftet nicht für Verletzung von Urheber- Marken oder Kennzeichnungspflichten.
5. Nutzungsrechte & Kennzeichnung
(1) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Filmproduktion im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, außer dies ist explizit anderweitig vereinbart worden.
(2) Die Filmproduktion erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Wenn der Kunde Filminhalte außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie:
● Außerhalb des im Vertrag genannten Gebietes (räumliche Ausdehnung) und/ oder
● nach Beendigung des Vertrages (zeitliche Ausdehnung) und/ oder
● in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche Ausdehnung) und/ oder
● durch Einsatz in anderen Werbeträgern,
kann die Filmproduktion hierfür ein angemessenes marktübliches Honorar verlangen.
(3) Die Filmproduktion ist dazu berechtigt, im Rahmen von eigenen Werbemaßnahmen (z.B. auf der eigenen Website und Social Media Kanälen) auf die aktuelle, bzw. ehemalige Geschäftsbeziehung mit dem Kunden hinzuweisen. Der Kunde hat das Recht dies schriftlich jederzeit zu widerrufen.
(4) Die Filmproduktion ist dazu berechtigt von ihr im Auftrag des Kunden produzierte Bild- & Toninhalte als Referenz für eigene Werbemaßnahmen zu nutzen. Produktionen die ausdrücklich nicht für die externe Kommunikation vorgesehen sind (z.B. interne Unternehmenskommunikation oder Schulungsfilme mit sensiblen Inhalten) dürfen nur genutzt werden, sofern der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat.
6. Material & Speicherfristen
(1) Die Filmproduktion archiviert sämtliches im Rahmen der Produktion entstandene Material sicher für eine Dauer von mindestens 3 Jahren. Nach Ende der Archivierung, kann das Material gegen eine besprochene Gebühr erworben werden.
7. Leistungen Dritter
(1) Von der Filmproduktion eingeschaltete Künstler oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Filmproduktion und können nach Ermessen der Filmproduktion für Projekte engagiert werden.
(2) Die Filmproduktion verpflichtet sich dazu ausschließlich fachlich geeignetes Personal zu engagieren.
8. Foto-, Video- und Tonaufzeichnungen
Der Kunde trägt Sorge dafür, dass während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen sowie jede Art von Aufzeichnungen auf Bild- und Tonträgern zu gewerblichen Zwecken unterbleiben, es sei denn, dies wurde von der Filmproduktion ausdrücklich schriftlich genehmigt.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Die Filmproduktion verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Produkte, Pläne, Marktdaten, Herstellermethoden, Unterlagen, sonstige firmeninterne Informationen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
(2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von der Filmproduktion elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstigen Daten an Dritte weiterzuleiten.
(3) Der Kunde verpflichtet zu absoluter Geheimhaltung gegenüber Dritten, was die Konditionen des Projektvertrags betrifft, insbesondere über vereinbarte Entgelte.
10. Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
(2) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.
Stand der AGB: 22.04.2025
Bleiben Sie verbunden!

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